Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Einbeziehung der AGB
  • Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge.

Sie gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.

 

  • Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden – auch durch unsere Mitarbeiter – bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auch eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
  • Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Dienstleistungen der Inkubatorium GmbH ergeben. Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.
  • 2 Auftragserteilung
  • Diese AGB werden wirksam mit der Auftragserteilung an die Inkubatorium GmbH. Ein Auftrag kann auch formlos erteilt werden.
  • Generell wird der Inkubatorium GmbH ein Auftrag schriftlich erteilt. Die Auftragserteilung ist Bestandteil dieser AGB.
  • Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB. Hierbei dient diese AGB als Grundlage für die taxmäßige oder übliche Vergütung.
  • 3 Leistungen
  • Die Leistungen der Inkubatorium GmbH sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne § 611 ff BGB.
  • Leistungsschwerpunkte liegen insbesondere in der Planung und Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen in der Unternehmensführung.
  • 4 Abrechnung der Leistungen
  • Die Leistungen werden individuell vereinbart und abgerechnet.
  • Das Honorar kann auch als Pauschale vereinbart werden.
  • 5 Auslagen
  • Die Inkubatorium GmbH hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von Auslagen, sofern dies in der Auftragserteilung vereinbart wurde. Folgende Regelungen sind gültig:

–      Reisespesen und Übernachtung nach Höchstsätzen der jeweils gültigen Steuerrichtlinien,
–      Reisekosten mit PKW 0,50 EUR pro gefahrener Kilometer, bei öffentliche Verkehrsmitteln der 1. Klasse-Tarif,
–      Postauslagen nach jeweils gültigen Posttarifen,
–      Fotokopien – 0,15 EUR pro Kopie,
–      Bindearbeiten pro Dokumentation 5,00 EUR,
–      sonstige Sachkosten nach Beleg (u.a. Creditreformauskünfte).

 

  • 6 Rechnungslegung und Fälligkeit
  • Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern mit der Auftrag gebende Person nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Wurde die Erstellung einer Dokumentation – z.B. Unternehmenskonzept oder Marktanalyse – vereinbart, so ist die Vergütung mit der Fertigstellung fällig. Dies gilt auch, wenn die Dokumentation zur Abholung bereitliegt oder der Auftrag gebende Person auf anderem Wege zugestellt wurde.
  • Im Zweifel ist das Rechnungsdatum der Inkubatorium GmbH für die Fälligkeit maßgebend.
  • Ab dem 3. Tag nach Fertigstellung der Unterlagen können Bereitstellungszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzinssatzes, den die Inkubatorium GmbH in Anspruch nimmt, zusätzlich berechnet werden.
  • Die Inkubatorium GmbH kann von der Auftrag gebende Person eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang. Bei einem Honorarumfang ab 4.000 EUR wird i.d.R. 25% Anzahlung bei Mandatserteilung fällig; bei höherem Honorar wird eine Teilzahlungsregelung getroffen. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, werden zum jeweiligen Monatsultimo abgerechnet.
  • Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden je nach erledigtem Projektfortschritt abgerechnet. Hierbei wird mindestens ein Drittel des Gesamthonorars fällig.
  • 7 Haftung
  • Beanstandungen an der Leistung der Inkubatorium GmbH sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen, z.B. fehlerhafter Dokumentation, ist die Inkubatorium GmbH zu kostenloser Nachbesserung verpflichtet.
  • Die Inkubatorium GmbH haftet nicht für Angaben, die die Auftrag gebende Person ihr gegenüber gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Angaben zu kreditrelevanten Vorgängen gegenüber Banken und Behörden.
  • Die Inkubatorium GmbH haftet lediglich für Maßnahmen und Vorgänge, die sie explizit, d.h. ausdrücklich und offen erkennbar, schriftlich empfohlen hat. Sie haftet nicht für Fehlentscheidungen ihrer Auftraggeber.
  • 8 Berufsethische Grundsätze
  • Die Inkubatorium GmbH lehnt sich an die berufsethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. an. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung von Objektivität, Neutralität sowie Sachorientierung.
  • Die Inkubatorium GmbH verpflichtet sich, in keinster Weise gegen die Interessen oder das Wohl ihrer Auftraggeber zu handeln.
  • 9 Objektivitätsmandat
  • Die Auftrag gebende Person verpflichtet sich, die unter § 8 aufgeführten Berufsgrundsätze der Inkubatorium GmbH zu akzeptieren.
  • Die Auftrag gebende Person unterstützt die Inkubatorium GmbH in jeder Hinsicht, zur Wahrung ihrer Objektivität, Neutralität und Sachorientierung. Sie erkennt auch Beratungsergebnisse an, die nicht mit ihrer Erfahrung, bisherigen Einstellung und Erwartung übereinstimmen.
  • Die Auftrag gebende Person verpflichtet sich, im Sinne von Absatz 2, dazu, offene Honorare oder Rechnungen auch dann zu bezahlen, wenn ihr „individueller subjektiver Gusto“ nicht befriedigt wurde.
  • 10 Sonstige Grundsätze
  • Die Inkubatorium GmbH und die Auftrag gebende Person verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
  • Die Auftrag gebende Person darf Unterlagen der Inkubatorium GmbH Dritten nur nach vorheriger Abstimmung mit der Inkubatorium GmbH zur Verfügung stellen.
  • Die Auftrag gebende Person hat der Inkubatorium GmbH sämtliche Informationen, die zur Erstellung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Unwahre Informationen berechtigen die Inkubatorium GmbH zum fristlosen Abbruch der Leistung.
  • Die Auftrag gebende Person erteilt der Inkubatorium GmbH Vollmacht, mit Banken und Behörden über den Inhalt der Beratungsmaßnahmen zu kommunizieren. Hierzu werden separate Unterlagen erstellt.
  • Banken und Behörden werden vom Bankgeheimnis und von den einschränkenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes befreit.
  • Die Inkubatorium GmbH ist berechtigt, freiberufliche Mitarbeiter als Unterauftragnehmer einzusetzen.
  • 11 Schlussbestimmungen
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Inkubatorium GmbH.
  • Honorare, Auslagen und sonstige Kostenangaben verstehen sich jeweils ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die anderen Bestimmungen unberührt.
  • Diese AGB haben per 15.11.2019 Gültigkeit.